21 Vorteile in der Praxis

  1. Transaktionen erfolgen in wenigen Sekunden. Das Geld ist direkt in der „Kasse“ (=Wallet).
  2. Bitcoin- und insbesondere Lightning-Zahlungen sind vergleichsweise kostengünstig.
  3. Kein Charge-Back-Risiko, da eine Rückabwicklung nicht möglich ist.
  4. Handhabung ist so einfach wie Kartenzahlungen.
  5. Keine teuren Geräte nötig (Smartphone ausreichend).
  6. Kein Zugriff der Angestellten auf die Finanzbestände.
  7. Kein Risiko durch Falschgeld.
  8. Niedrigere Bargeldbestände verringern das Diebstahlrisiko und Überfallrisiko.
  9. Keine Beschränkungen durch Mindest- oder Maximalbeträge.
  10. Keine Fremdwährungs- oder Kursrisiken bei sofortigem Wechsels von BTC/Sats in Fiat-Währung (EUR, CHf, …)
  11. Keine Einzahlungs- oder Wechselgebühren für Bargeld bei der Bank.
  12. Schneller Check-Out im Online-Shop durch eine sofortige, bestätigte und unumkehrbare Zahlung möglich. (siehe Google Playbook Leadgen)
  13. Keine Eingabe von Adress- oder Kreditkartendaten notwendig (DSGVO!) da die Zahlung per QR-Code erfolgt.
  14. Zahlungen sind 24 Stunden, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr durchführbar (keine „Öffnungszeiten“).
  15. Akzeptanz von Zahlungen aus aller Welt ohne Einschränkungen möglich.
  16. Kleinstbetragszahlungen ermöglichen neue Abrechnungsmodelle (pay-per-use, streaming-money, …)
  17. Keine Bedingungen für die Teilnahme am Zahlungsverkehr.
  18. Keine Verwahrentgelte oder Negativzinsen.
  19. Keine Abhängigkeit von Intermediären (Kreditinstituten, Banken, Terminalanbieter, …)
  20. Keine unnötige Bürokratie durch Intermediären (Kreditinstituten, Banken, Terminalanbieter, …)
  21. BTC/Sats in Selbstverwahrung ist Eigentum! Bankguthaben hingegen nur eine Verbindlichkeit.

Disclaimer

Wir sind keine Steuerberater! Die hier angeführten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen und für die Allgemeinheit aufgearbeitet. Irrtümer unsererseits oder zwischenzeitliche Änderungen können wir jedoch nicht ausschließen. Bei der Recherche mussten wir feststellen, dass es einige Ausnahmen und Sonderfälle gibt, die speziell behandelt werden müssen. Aus diesem Grund empfehlen wir im konkreten Fall jedenfalls einen Steuerberater zu Rate zu ziehen!

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