Abrechnung mit Registrierkasse

Prozess Registrierkasse abrechnen

Abklärung

Bevor es losgeht musst Du zwei grundlegende Fragen beantworten. Erstens, willst Du die BTC/Sats im Unternehmen haben/halten? Falls Nein, ist der Beitrag „Der private Swap (BTC→EUR)“ das, was Du suchst.
Falls ja, ist die zweite Frage: Unterstützt Dein Kassensystem bereits Zahlungen via Bitcoin/Lighning? Sollte dies der Fall sein, ist unsere Empfehlung dies vom Kassensystem-Hersteller einrichten zu lassen. Auf diese Weise fließen alle Daten für die Buchhaltung bereits automatisch zusammen. Zudem entsteht für das Personal kein Mehraufwand. Unterstützt Dein Kassensystem diese Zahlungsmethoden (noch) nicht, dann bist Du hier richtig!

WICHTIG: Wir raten Dir, Dich vorab mit Deinem Buchhalter und Steuerberater abzusprechen und die geltenden Rahmenbedingungen zu prüfen. Je nach Land, Rechtsform des Gewerbes und Branche können unterschiedliche Rechtsvorschriften gelten.

Was Du vorab benötigst

  1. Lade Dir eine Lightning Payment App herunter. (Lipa for Business oder die Wallet of Satoshi ist zum Start sehr gut geeignet)
  2. Folge dem Installationsprozess.
  3. Richte die App ein, indem Du der Anleitung folgst.
    (Hier findest Du die Anleitung für die Wallet of Satoshi)
  4. Sichere Deine Zugangsdaten
  5. Ab jetzt kannst Du Bitcoin- bzw. Lightning-Zahlung von Deinen Kunden entgegennehmen.

Der Tagesabschluss

Die meisten Kassensysteme bieten (noch) keine Möglichkeit BTC/Sats direkt abzurechnen, daher gehst Du wie folgt vor:

  1. Ermittle Deine Bitcoin-/Lightning-Umsätze in EUR. (Dies kannst Du in Deiner Payment App ablesen.)
  2. Rechne nun Deinen „normalen“ Zahlungen (Bargeld und Karte) wie gewohnt ab.
  3. In der Kasse ergibt sich nun eine Differenz. Dieser Betrag sollte nun den Umsätzen der Bitcoin- bzw. Lightning-Zahlungen in EUR entsprechen.

Die Kasse „richtig stellen“

  1. Buche nun Deine Bitcoin-/Lightning-Umsätze in EUR als Auszahlung in der Kasse (es ist der gleiche Vorgang wie die Bargeldabschöpfung). Das Kassenprogramm „weiß“ jetzt, dass dieser Betrag nicht in bar vorliegt. (✎ Bitcoin-/Lightning-Umsätze müssen aus der Kasse ausgebucht werden, da diese ja nie als Bargeld/pyhsisch in die Kasse gelangt sind.)
  2. Zur Kontrolle benötigst Du jetzt noch die Dokumentation der einzelnen Transaktionen. Keine Sorge, Anbieter wie Lipa (for Business), OpenNode oder BTC Pay erfassen alle relevanten Daten automatisch (Datum, die eingenommen BTC/Sats, der Gegenwert in EUR und der daraus resultierende Wechselkurs)
  3. So kann Deine Buchhaltung die Beträge abgleichen und die korrekte Kassenführung sicherstellen.

Im Beitrag „Buchhaltung? Gar kein Problem!“ erfährst Du, was das halten vom BTC/Sats für Dein Unternehmen bedeutet.

Rückabwicklung

Will ein Kunde einen Artikel zurückgeben, erfolgt der Tausch in der umgekehrten Reihenfolge.

  1. Erstelle die Gutschrift im Kassenprogramm.
  2. Gib den Betrag in EUR in Deine Lightning Payment App ein und sende die BTC/Sats dem Kunden auf seine Wallet.
  3. Der Ausgang der BTC/Sats wird genauso dokumentiert, wie der Eingang (Datum, BTC/Sats, Betrag in EUR, Wechselkurs).

Hinweis: Sollte das Senden über Deine Lightning Payment App nicht möglich sein, kannst Du den Kunden auch in Bar auszahlen.

Zwischenzeitliche Kursschwankungen

Es ist möglich, dass sich der Wechselkurs von BTC zu EUR geändert hat. Rücküberwiesen wird jedoch ebenfalls wieder der Betrag in EUR. Somit gibt es zwei Szenarien:

  1. Der Kurs ist gestiegen: Der Kunde erhält damit weniger BTC/Sats zurück, als er bezahlt hat. Sollte die Lightning Payment App dazu in der Lage sein, kannst Du die Rückabwicklung, wie oben beschrieben, durchgeführen.
  2. Der Kurs ist gefallen: Der Kunde erhält damit mehr BTC/Sats zurück, als er bezahlt hat. Sind genügend BTC/Sats in der Lightning Payment App vorhanden, kannst Du ebenfalls, wie oben beschrieben, vorgehen. Steht jedoch nicht genügend Vermögen zur Verfügung, kannst Du den Kunden ebenfalls in Bar auszahlen.

Disclaimer

Wir sind keine Steuerberater! Die hier angeführten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen und für die Allgemeinheit aufgearbeitet. Irrtümer unsererseits oder zwischenzeitliche Änderungen können wir jedoch nicht ausschließen. Bei der Recherche mussten wir feststellen, dass es einige Ausnahmen und Sonderfälle gibt, die speziell behandelt werden müssen. Aus diesem Grund empfehlen wir im konkreten Fall jedenfalls einen Steuerberater zu Rate zu ziehen!

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